Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Kirche auf materielle Mittel angewiesen — auf die Kirchensteuer und das örtliche Vermögen der Kirchengemeinden. Dieses Vermögen zu verwalten und zu vermehren, seine Erträge und ergänzende Kirchensteuermittel sinnvoll zu verwenden, ist die Aufgabe des Kirchenvorstandes. Er verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde und vertritt sie nach außen.
Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrer und den von der Gemeinde gewählten Mitgliedern. Das Amt der gewählten Mitglieder dauert sechs Jahre. Die Anzahl der gewählten Mitglieder — für St. Pantaleon sind es acht — richtet sich nach der „Seelenzahl" der Kirchengemeinde. Nach staatlichem Recht ist eine katholische Kirchengemeinde eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.
Die Wahl findet trotz sechsjähriger Amtszeit alle drei Jahre statt, an einem von der Bischöflichen Behörde einheitlich bestimmten Termin — jeweils wird nur die Hälfte der Mitglieder gewählt. So geben die verbleibenden Mitglieder ihre Erfahrung an neu hinzukommende weiter. Wählbar ist grundsätzlich jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag 21 Jahre alt ist und seit einem Jahr in der Zivilgemeinde wohnt, in der die Kirchengemeinde ihren Sitz hat. Wahltermin und Aufruf zur Wahl werden durch öffentlichen Aushang rechtzeitig bekannt gegeben.